Straßen-Ausbau Bildstock-Gebiet

Die Straßen im Bildstock-Gebiet wurden Anfang der 1970er Jahre ausgebaut. Seitdem wurden sie mehrfach aufgerissen, zwecks Verlegung diverser Leitungen und der Kanalisation. Im Laufe der Zeit entstanden immer mehr Straßenschäden, die nicht rechtzeitig oder aber nur notdürftig ausgebessert wurden.

Unsere Anträge zu dem Projekt im Gemeinderat:

 

Chronologie
  • April 2013 Besichtigung der Straßen am Bildstock, Begehung des Bauausschusses zusammen mit Herrn Schäfer vom Ing.-Büro Schmihing und Frau Wassner vom Bauamt – lt. Niederschrift wurden „Schäden bis in größere Tiefen“ festgestellt, wonach eine Sanierung der Straßen „nicht mehr in Frage kommt“. Es soll die grundhafte Erneuerung aller Bildstock-Straßen außer Lerchenweg angegangen werden, die in 3 Stufen erfolgen soll. Das bedeutet, dass die Anlieger den Großteil der Kosten tragen müssen. Dagegen wehren sie sich.
  • Unterschriftenaktion mit Forderungen der Bürgerinnen und Bürger aus dem Bildstock-Gebiet
  • Übergabe der Unterschriften an den Ortsbürgermeister Dennhardt
  • Infoveranstaltung für die Anlieger des Bildstock-Gebiets
  • Teilnahme an der Bürgermeister-Sprechstunde mit mehr als 30 Bürgerinnen und Bürger
  • Einführung von Wiederkehrenden Beiträgen wird in Altleiningen eher scheitern, da es sehr viele Anlieger entlang der sehr langen Hauptstraße gibt, die keine Beiträge zum Straßenausbau entrichten müssen (das Land bzw. die Landesmobilität ist für die Durchgangsstraße zuständig). Diese Anlieger müssten dann auch Wiederkehrende Beiträge entrichten.
  • Anträge im Gemeinderat gestellt und auf Fehler in der Vorgehensweise hingewiesen:
    • Abstimmung zur Auftragsvergabe zurückstellen
    • in öffentlicher Sitzung beraten
    • Anhörung eines Sachverständigen für Straßenbau und Vertreter der Bürgerschaft
    • Zeitnahe Infoveranstaltung für die Bildstock-Bürger vor Auftragsvergabe
    • Unterrichtungspflicht bei großen Planungen speziell Straßenbau-Planungen …
  • Einschaltung eines Sachverständigen für Straßenbau, Herrn Peter Hack
  • priv. Gutachten beauftragt durch Herrn Dr. Ehl
  • Übergabe des Gutachtens vom 11.5.2016 an Ortsbürgermeister Dennhardt und an die Verwaltung (Bauamt der VG)
  • Juli 2016: Herr Bund, der mit den Bohrungen beauftragt werden sollte, und Herr Schäfer vom Ing-Büro Schmihing, haben das Gutachten von Herrn Hack  (Sachverständiger für Straßen, arbeitet auch für den Landesbetrieb Mobilität) in der Gemeinderatssitzung in Frage gestellt, mit der Begründung, dass man durch bloße Betrachtung keine Schäden in der Tiefe ausmachen oder ausschließen könne, dazu müsse man an mehreren Stellen Bohrungen durchführen. Daraufhin erinnert Frau Köhler Herrn Schäfer, dass er doch selber bei der Begehung durch bloßes Betrachten der Straßen (in den Seitenstraßen scheint er gar nicht gewesen zu sein) gesagt hat, dass es „Schäden bis in großer Tiefe gäbe, und eine Sanierung nicht mehr in Frage käme“. Seine überraschte Antwort: „Frau Köhler, das habe ich so nie gesagt.“ So steht es aber in der Niederschrift zur besagten Begehung. Wie ist es zu dieser Niederschrift gekommen? Auf diese angebliche/verfälschte Aussage von Herrn Schäfer baute doch die ganze „Geschichte“ Bildstockstraßen-Ausbau auf.
  • Außerdem hat Frau Wassner (Bauamt) einen Passus aus dem Gutachten zitiert, wonach die Bildstock-Straßen sehr stark beschädigt sind. Das betraf aber nur die Bildstockstraße selbst, die etwas stärker beschädigt ist als die anderen, und nicht alle Bildstock-Straßen! Unwissen?
  • Der Antrag der WG Köhler, die Vergabe der Bohrungen zu verschieben, bis das Gutachten fertig ist, wurde abgeschmettert, da die Bohrungen laut Herrn Bund (der den Auftrag für die Bohrungen erhalten sollte) in jedem Fall durchgeführt werden müssen, egal ob nur saniert oder ganz erneuert wird. Kosten rd. 8 Tausend Euro. Gebracht hat es nichts.
  • Das Vorhaben lag lange auf Eis – was aber nicht bedeutet, dass das T(hema sich erledigt hat.
  • 2021 wurden nach einer Begehung der Bildstockstraßen durch Bauausschuss, Vertreter der Bauabteilung der VG und einen Vertreter der Fa. Philippi die schlimmsten Schlaglöcher und Fehlstellen in der Bildstockstraße durch die Fa. Philippi für 6.000. ausgebessert.
  • ein größeres Loch in der Bildstock-Straße wurde fachmännisch repariert (wohl aufgrund eines Versicherungsfalls). Frau Köhler hat sich beim Ortsbürgermeister Dennhardt im Namen der Bildstock-Anwohner bedankt und deren Frage weitergegeben, wann die anderen größeren Löcher repariert werden. Herr Dennhardt wollte sich den Zustand anschauen.
  • Desweiteren haben wir nach Vergleichs-Fällen recherchiert.
  • Kontakt zum Bund der Steuerzahler und den Verband Haus und Grund aufgenommen
  • In einigen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, wurden die Straßenausbaubeiträge bereits abgeschafft, in Thüringen und Brandenburg ist die Abschaffung geplant. Das bedeutet, dass der Ausbau der Straßen in der Zuständigkeit des Landes liegt und nicht mehr bei den Kommunen, die die Kosten auf die Bürger abwälzen.
    Das wollen wir auch für uns in Rheinland-Pfalz erreichen! Möglichst schon bei den Landtagswahlen im Frühjahr 2021. Dann erübrigt sich auch die alternative Einführung von Wiederkehrenden Beiträgen.
  • Dazu haben wir Kontakt zum Landtagsabgeordneten Christian Baldauf (CDU) aufgenommen, mit der Bitte um Unterstützung zwecks Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auch in Rheinland-Pfalz
  • Dazu muss Druck auf die Landesregierung gemacht werden. Die regierende SPD beruft sich derzeit noch auf den laufenden Koalitionsvertrag, in dem dazu nichts festgehalten ist.
  • Es gibt bereits Resolutionen von diversen Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz diesbezüglich, denen werden wir uns anschließen bzw. uns für eigene Resolutionen stark machen. Mit vereinten Kräften können wir es schaffen. Unterstützen Sie uns dabei!
  • Mit dem Gesetz der Ampelfraktionen zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes wurde der Erhebung hoher einmaliger Beiträge im kommunalen Straßenbau ein Ende bereitet. 
  • Der Gemeinderat von Altleiningen hat darauf reagiert und in seiner Sitzung vom 27.04.2022 die Satzung zur Einführung wiederkehrender Beiträge verabschiedet.
  • Seit Anfang 2024 sind überall in Rheinland-Pfalz wiederkehrende Ausbaubeiträge zur Regel geworden. Die Änderung des Kommunal- und Abgabengesetzes sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt alle Eigentümerinnen und Eigentümer einer Gemeinde, eines Stadtteils oder eines zusammenhängenden Gemeindegebiets gemeinsam mit der Kommune die Instandhaltung ihrer Anliegerstraßen finanzieren. Dies führt zu einem solidarischen System, in dem zwar regelmäßige, aber erheblich niedrigere Ausbaubeiträge gezahlt werden. Zukünftig braucht niemand mehr die Sorge zu haben, durch hohe Einmalbeiträge für Straßensanierungen überfordert zu werden.
  • Aktuell 2024: Wie der Auszug aus der Presseinformation des Bundes der Steuerzahler RLP vom 01.03.2024 erläutert, hat Rheinland-Pfalz von allen Bundesländern inzwischen die schlechteste Regelung der Straßenausbaubeiträge für Immobilienbesitzer.

    Mittlerweile gibt es in neun Bundesländern überhaupt keine Straßenausbaubeiträge und in sechs Bundesländern ist den Kommunen die Erhebung freigestellt – nur in Rheinland-Pfalz macht die Landesregierung die Straßenausbaubeiträge für die Kommunen zur Pflicht.“

    Dies berechtigt zu der Hoffnung, dass nach der nächsten Landtagswahl eine neue Regierung in RLP sich den anderen Bundesländern anschließen und die Straßenaus-baubeiträge ebenfalls abschaffen wird.