Neubaugebiet Villa Waldheim

Im Juni 2008 wurde im Amtsblatt der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats für das Neubaugebiet Villa Waldheim bekannt gegeben, was für uns ganz überraschend kam, denn es gab bereits ein genehmigtes Neubau-Gebiet, den Holzweg, mit rd. 100 Grundstücken.
Der Flächennutzungsplan (FNP) für das Neubaugebiet Villa Waldheim war für 8 Häuser mit großen Grundstücken, der näheren Umgebung angepasst, beschlossen worden. Im Bebauungsplan-Entwurf waren plötzlich 23 Häuser vorgesehen. Dieses Konzept passte weder zum Flächennutzungsplan, noch zur Bebauung in der näheren Umgebung. Abgesehen davon wäre eine der idyllischsten Ecken Altleiningens, mit der einzigartigen Villa im Fachwerkstil, untergegangen.

Chronologie

  • Juli 2008 Bürgerinitiative (BI) gegründet, Petitionsausschuss bekannt gegeben
  • Bürgerbegehren und Unterschriftensammlung
  • 29.7.2008: Brief an VG
  • 7. August 2008: Antwort von VG auf Brief vom 29.7.08
  • Sept. 2008 Antrag der BI: auf die Nachteile für Gemeinde und Anwohner der Villastr., Mozartstr., Hinkeläckerstr, und anderen wird hingewiesen
  • offener Brief an Ortsbürgermeister, Gemeinderat und Rheinpfalz
  • Gespräch mit Ortsbürgermeister Meister
  • Okt. 2008 Anhörung/Antrag der BI mit Argumenten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinderats-Sitzung; Antrag wird abgelehnt
  • März 2009 offizielle Gründung der WG Köhler um bei den anstehenden Kommunalwahlen anzutreten
  • Wahlberechtigten-Versammlung zur Kandidatenaufstellung für die anstehende Gemeinderatswahl 
  • Kurz vor der Wahl lässt Ortsbürgermeister Meister mitteilen, dass gemäß unseren Forderungen, von der Pumpstation und dem Ringschluss über die Mozartstraße abgesehen wird, stattdessen die direkte Anbindung von der L520 verfolgt werden soll. Leeres Wahlversprechen, wie sich später rausstellte, außer Wegfall der Pumpstation wird nichts geändert.
  • Mai 2009 Kommunalwahl: WG Köhler mit 1 Sitz in den Gemeinderat gewählt; Mitglied im Bauausschuss 
  • Sept. 2009 Termin mit Landrätin Sabine Röhl
  • Nov. 2009 Ausschluss Hr. Köhler von der Begehung des Bauausschusses wg. Befangenheit §22 (Begründung: direkter Angrenzer und Vorsitzender der BI)
  • Herrn Theisinger (Verbandsgemeinde) um Überprüfung der Rechtsmäßigkeit des Ausschlusses gebeten. Ergebnis: kann, muss nicht ausgeschlossen werden (!)
  • 24.11.2009 Brief an Ortsbürgermeister Dennhardt und VG: Bedenken geäußert, Richtigstellungen und Vorschläge unterbreitet, da Hr. Köhler höchstwahrscheinlich auch bei den folgenden Sitzungen ausgeschlossen wird
  • Dez. 2009 Anwalt eingeschaltet
  • der Vorentwurf des Bebauungsplans wird offengelegt:
    • 23 Grundstücke à bis zu 3 Wohneinheiten sollen entstehen – für junge Familien mit Kindern – so die Begründung
    • Die Gemeinde würde einen Infrastrukturausgleich vom Investor dafür bekommen, womit sie Kindergarten und Schule sanieren könnte (nicht rechtens, wie sich später raustellte)
    • Wald sollte abgeholzt werden, eine wartungsintensive Pumpstation zum Einsatz kommen, keine eigene Zufahrt zum Neubaugebiet war vorgesehen – somit wäre der gesamte Verkehr für zusätzlich bis zu 23 x 3 Wohneinheiten (rd. 110 Pkw) über die sehr schmale, als Sackgasse und ohne Gehweg ausgebaute Villastraße abgelaufen, in der derzeit max. 10 Pkw regelmäßig unterwegs sind
    • In einen weiteren Entwurf sollte bei der Verkehrssituation etwas nachgebessert werden, indem der Verkehr im Einbahn-System über einen Ringschluss durch die Mozartstraße und untere Hinkeläckerstraße abgeleitet werden soll. Und das, obwohl für Neubaugebiete aus Sicherheitsgründen (Feuerwehr- und Noteinsätze) 2 Zufahrten gefordert werden.
  • Einsprüche zum Vorentwurf eingereicht und Verbesserungen vorgeschlagen, Wiederholung des Umweltgutachten gefordert, wg. Befangenheit von Gutachter Lorie, der in Lohn und Brot beim Eigentümer/Investor ist
  • BUND eingeschaltet, Mitglied geworden
  • Ergebnis der Einsprüche in der öffentlichen GR-Sitzung behandelt
  • Infoveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger gefordert um über den aktuellen Stand zu informieren
  • Jan. 2011 Infoveranstaltung in Höningen mit enormer Beteiligung; viele Mängel werden beanstandet, u. a. soll das Abwasser den Berg hoch fließen, das Sicherbecken liegt außerhalb des B-Plan-Grenzen, …
  • Tel-Gespräch mit LBM Speyer
  • 14.2.11: Einsichtnahme B-Plan-Entwurf in der VG Hettenleidelheim
  • Einsprüche zum B-Plan-Entwurf
  • Unterschriftensammlung für die direkte Zufahrt von L520
  • nochmalige Offenlegung des Bebauungsplan-Entwurfs unter Berücksichtigung eines Bruchteils unserer Forderungen: 21 Grundstücke statt 23, keine Pumpstation, allerdings mit Sickerbecken außerhalb der Grenzen des Bebauungsplans, aber keine direkte Anbindung von der L520 (entgegen des Wahlversprechens von Herrn Meister)
  • 14.3.2011 Kreisverwaltung DÜW eingeschaltet, bei H. Eichner (Bauamt) vorgesprochen
  • 28.3.11: Vorort-Termin mit H. Eichner
  • April 2011 Antrag im Bauausschuss die Beschlussfassung zu vertagen bis die offenen Punkte eindeutig und unmissverständlich geklärt sind
  • abermals Einsprüche eingereicht und weitere Verbesserungen vorgeschlagen
  • 3.5.11 Flyer Verkehrsanbindung des NBG VW verteilt
  • die „Entschärfung“ der Auffahrt zur Villastraße wurde vom Vorhaben Neubaugebiet abgetrennt und zusammen mit dem Gehweg zwischen Hinkeläckerstr. und Villastr. beauftragt, somit werden Fakten geschaffen. Die Zusage der Mitfinanzierung durch den Investor wurde anschließend zurückgenommen, so dass die Gemeinde die gesamten Kosten tragen musste. Eine Verbesserung durch die sogenannte „Entschärfung“ der Zufahrt zur Villastr. ist kaum merkbar.
  • 3.5.12: GR TOP Neubaugebiet VW
  • 25.5.2012: nochmalige Offenlegung des BPlan-Entwurfs, erneut Einsprüche und Verbesserungsvorschläge eingereicht
  • Diesmal wurden die Einsprüche nicht mehr von der Bauabteilung der VG bearbeitet, sondern extern an ein Ing-Büro vergeben, welches gravierende Fehler feststellte. Z. B. muss das Sickerbecken von außerhalb der Grenzen des Bebauungsplans nach innen verlegt werden. Diesen Punkt hatte Frau Köhler bereits bei der Infoveranstaltung im Jan. 2011 angesprochen. Antwort damals von Frau Wassner: hat alles seine Richtigkeit.
  • Durch die Verlegung des Sickerbeckens innerhalb des Bebauungsplans fallen 2-3 Grundstücke weg, wodurch der m²-Preis steigt, die Grundstücke werden teurer 
  • Städtebaulicher Vertrag wird an Rössner (Eigentümer/Investor) geschickt
  • Retoure: Die Zahlung des versprochenen Infrastrukturausgleichs von 250 Tausend Euro durch den Eigentümer an die Ortsgemeinde ist nicht rechtens, muss gestrichen werden. Das Geld wäre auch nicht direkt bei der Ortsgemeinde angekommen (von wegen damit Kindergarten sanieren), sondern bei der Verbandsgemeinde gelandet …
  • Zwischenzeitlich sucht der Eigentümer Rössner nach einem Investor, vergebens
  • Ende 2014 bietet Hr. Rössner das „Neubaugebiet“ der Gemeinde zum Kauf an, mit einer Menge Auflagen u. a. die Miterschließung seiner beiden bestehenden Gebäuden (Villa und Försterhaus); der Preis erweist sich außerdem als extrem überhöht
  • Antrag vorbereitet, mit 12 zu klärenden Punkten, falls Gemeinde evtl. Gegenangebot abgeben sollte
  • Im März 2016 lehnt die Gemeinde das Angebot ab, ohne Gegenangebot zu unterbreiten.

Das Kapitel „Neubaugebiet Villa Waldheim“ ist somit abgeschlossen. Rd. 8 Jahre unermüdlichen Einsatz haben sich gelohnt.